Unsere Leistungen im Bereich Notariat

Unsere Notarinnen und Notare bieten eine umfassende und kompetente Betreuung im gesamten Spektrum der notariellen Tätigkeiten. Dieses betrifft insbesondere die Bereiche: Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesundheitsbezogene Regelungen

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Gesellschaftsrecht

Notarielle Leistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts betreffen im wesentlichen folgende Tätigkeiten:
  • Gründung von Gesellschaften und Vereinen
  • Neu- und Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Unternehmensumwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Gestaltung von Nachfolgeregelungen im Kontext mit der Testamentsgestaltung
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe, Anteilsverkäufe (Asset- und Share Deal)
  • Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregisteranmeldungen

Immobilienrecht

Notarinnen und Notare sind vor allem dann gefragt, wenn Verträge über Grundstücke und Gebäude zu schließen sind, also im Bereich des Immobilienrechts. Hierbei geht es insbesondere um:
  • Grundstückskaufverträge
  • Verträge über Erbbaurechte
  • Bauträgerverträge
  • Verträge im Zusammenhang mit der Bildung und Übertragung von Wohnungseigentum (einschließlich Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen)
  • Finanzierungssicherheiten (Hypotheken und Grundschulden)
  • Wegerechte, Wohn- und Nießbrauchsrechte

Familienrecht

Zahlreiche familienrechtliche Vereinbarungen bedürfen einer notariellen Beurkundung. Dies betrifft insbesondere:
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Kindschaftsangelegenheiten
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Eheleuten.

Erbrecht

Die Vornahme erbrechtlicher Regelungen gehört wohl zu den höchstpersönlichsten Rechtshandlungen eines jeden Menschen. Hier werden Notarinnen und Notare nicht nur als Juristinnen und Juristen, sondern gerade auch als Vertrauenspersonen zu Rate gezogen. Unsere Leistungen im Erbrecht betreffen im Wesentlichen:
  • Testamentsgestaltung
  • Ausarbeitung von Erbverträgen
  • Erbscheinanträge und Erbausschlagungserklärungen
  • Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere betreffend Immobilien und Unternehmensnachfolge
  • Stiftungsgründungen

Gesundheitsbezogene Regelungen

Bei vielen Menschen besteht der Wunsch, rechtzeitig ihre Vorstellungen für den Fall von Alter, Krankheit oder Unfall niederzulegen und zu bestimmen, wer erforderlichenfalls berechtigt sein soll, für sie zu entscheiden. Notarinnen und Notare können hier vorausschauende Hilfe leisten und zwar mit:
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Generalvollmachten

Notarinnen und Notare

Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Ingo Schneider
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Nils Bulling
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Daniel Combé
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Notar
  • Partner
Thomas Morgenstern
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Kirstin Grotheer-Walter
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Notarin
  • Partnerin
Dr. Kirsten Knigge
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Vergaberecht
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Notarin
  • Partnerin