Ehe- und Familienrecht

Wir unterstützen Sie engagiert und fachkundig bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ehe und Familie sowie Partnerschaften.

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Ehe- und Familienrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen und eine umfassende familienrechtliche Fachkompetenz. Dies umfasst alle Fragen rund um Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsangelegenheiten sowie Vermögensaufteilung (unter Einbeziehung von Immobilien, güter- und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen).

Insbesondere in Krisen- oder Trennungssituationen ist eine kompetente Beratung wichtig, um Nachteile zu vermeiden und Lösungsstrategien zu entwickeln. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir dazu beitragen, Konflikte möglichst lösungsorientiert zu führen und die Wahrung Ihrer Interessen zu gewährleisten.

Wir prüfen zunächst die Möglichkeit einvernehmlicher außergerichtlicher Vereinbarungen, um potenziellen Konflikten vorzubeugen und kostenintensive Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden:

Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Führungskräfte und angestellte Berufstätige sowie Angehörige der Freien Berufe gewährleisten wir im Ehe- und Familienrecht kompetenten und engagierten Rechtsbeistand. Dabei sind wir mit den besonderen Herausforderungen, denen sich vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aller Bereiche in einem Scheidungsverfahren gegenübergestellt sehen, bestens vertraut. Wir haben Verständnis für die komplexen Problemstellungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des Betriebsvermögens, sei es bei der Gestaltung von Eheverträgen oder der Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Erarbeitung präventiver Regelungen, die dazu beitragen können, potentielle spätere Konflikte zu vermeiden. Dies kommt z.B. bei Erwerb einer Immobilie im Falle unterschiedlicher Kapitalausstattung der Eheleute in Betracht oder beim Eintritt in ein Familienunternehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag familienrechtliche Regelungen vorschreibt. Anzuraten sind solche Regelungen auch bei generationenübergreifenden Vermögensübertragungen unter der Auflage des Abschlusses eines Ehevertrages.

Häufig arbeiten wir eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht oder dem Medizinrecht zusammen, um auf diese Weise den besonderen Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten optimal gerecht zu werden.

Im Ehe- und Familienrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Erstberatung in der Krisen- und Trennungssituation
  • Ehescheidungen national und mit Auslandsbezug
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen den Eheleuten unter Berücksichtigung von Immobilien
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Berechnung der sich aus Trennung und/oder Scheidung ergebenden Unterhaltsansprüche aller Beteiligten
  • Abwicklung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches
  • Regelung von Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
  • Beratung im Hinblick auf die sich aus Trennung und/oder Scheidung ergebenden erbrechtlichen Konsequenzen
  • Beratung bei Unterhaltsforderungen der Eltern gegen Kinder, insbesondere im Falle der Inanspruchnahme durch öffentliche Stellen

Ihre Ansprechpartnerinnen im Ehe- und Familienrecht

Antje Berghaus
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Partnerin
Anja Arendt
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • CLP-Anwältin (Collaborative Law and Practice)