Maßgebend für den Erfolg eines Unternehmens ist neben der Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen, ob die Rechtsbeziehungen zu Kundinnen und Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern, belastbar geregelt sind.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Gestaltung und Optimierung von Verträgen. Auf Wunsch stellen wir Vertragsentwürfe zur Verfügung und begleiten und unterstützen bei Vertragsverhandlungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in streitigen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.
Zu unseren Mandantinnen und Mandanten gehören sowohl kleine und mittlere als auch bundesweit und europaweit tätige Unternehmen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und begleiten Sie bei den Besonderheiten des Handelsrechts, das durch ein hohes Maß an Privatautonomie gekennzeichnet ist, eine zügige Abwicklung von Rechtsgeschäften regelt und einen gesteigerten Verkehrs- und Vertrauensschutz beinhaltet.