Ohne Grundstück kein Gebäude. Auch für alle Rechtsfragen, die die Vermittlung, den Kauf und den Verkauf von Immobilien betreffen, stehen wir zur Verfügung. Dabei steht das Bauträgerrecht besonders im Fokus.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Investoren und Bauträger beim Flächenankauf und bei der Vorbereitung der für die Bauerrichtung vorgesehenen Bauverträge und ggf. Bauträgerverträge. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Ausgestaltung aller Vertragstypen, so zum Beispiel Kaufverträge über Immobilien, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge sowie Miet- und Pachtverträge.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Bauträgerrecht, in welchem der Beratungs- und Vertretungsbedarf unserer Mandantinnen und Mandanten (sowohl Bauträger als auch Erwerberinnen und Erwerber eines Bauträgerobjekts) vor allem die typischen Probleme betrifft, die sich auch im Bauvertragsrecht stellen können.
Darüber hinaus geht es um die diversen spezifischen bauträgerrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel die zweckgebundene Verwendung der nach Baufortschritt zu zahlenden Raten und die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheiten.
Auch im Bereich der Projektentwicklung verfügen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die hierfür erforderliche Erfahrungen bei der Ausgestaltung von belastbaren Projektentwicklungsverträgen, ebenso bei der Vertretung von Beteiligten in Auseinandersetzungen.