Dr. Ingo Schneider berät seit 2004 Unternehmen der pharmazeutischen Industrie in allen Belangen des Pharma- und Heilmittelwerberechts, Medizinprodukte- und Lebensmittelrechts, Wettbewerbs- und GKV-Rechts. Er berät und vertritt national und international sowohl pharmazeutische Unternehmen, Unternehmen der Auftragsherstellung, Medizinprodukte- und Lebensmittelhersteller, Apotheken und Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dr. Ingo Schneider ist darüber hinaus
Lehrbeauftragter für Arzneimittelrecht an der Universität Bremen
Notar
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt bei CASTRINGIUS
Gewinner des Hans-Soldan-Gründerpreises für die erfolgreichste Kanzleigründung 2004/2005
Rechtsanwalt in Pharmarechtsboutique in Bonn
Lehrbeauftragter für Arzneimittel-, Apotheken- und Sozialrecht an der Fachhochschule Köln
Juristischer Referent beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Berater der Polnischen Arzneimittelzulassungsbehörde im Auftrag der EU-Kommission
Promotion
Stipendiat des Graduiertenkollegs des Instituts für Gesundheits- und Medizinrechts der Universität Bremen
Referendariat Oberlandesgericht Celle
Studium Rechts-, Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Englisch in Oldenburg, Bremen und Madrid