Wir bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung und Begleitung bei der Regelung Ihres zukünftigen Nachlasses.
Auch sofern Sie etwas erben oder sofern Sie eine Erbauseinandersetzung (Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht) führen müssen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Viele Menschen möchten für den Erbfall vorausschauende Regelungen treffen, die ihr Vermögen sichern und spätere Auseinandersetzungen über ihren Nachlass vermeiden.
Wir beraten über bestehende Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten sowohl für Privatvermögen als auch für Unternehmen (Unternehmensnachfolge) individuelle erbrechtliche Regelungen.
Dabei geht es darum, wie die gewünschten Ergebnisse am besten zu erreichen sind, beispielsweise mit einem privatschriftlichen oder notariell beurkundeten Testament, mit einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder mit einem Erbvertrag.
Auf diese Weise werden nicht nur zukünftige Streitigkeiten vermieden, sondern es lassen sich erb- und schenkungssteuerrechtlich optimierte Regelungen erreichen. Im Bereich der Unternehmen ist die rechtzeitige und strategisch geplante Nachfolge zur Sicherung des Unternehmensbestands von entscheidender Bedeutung.
Unsere Expertise umfasst auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbauseinandersetzungen.