Im privaten Bereich können in veränderten Lebenssituationen Themen aufkommen, in denen professionelle Unterstützung zu familien- oder erbrechtlichen Fragen erforderlich wird. Dieser Aufgabe nehmen sich unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Unser Fachanwältinnen-Team im Familienrecht verfügt über langjährige Erfahrung und eine umfassende familienrechtliche Fachkompetenz. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsangelegenheiten und in der Vermögensaufteilung.
Soweit möglich suchen wir zunächst nach einvernehmlichen, für alle Beteiligten vertretbaren außergerichtlichen Lösungen und wirken darauf hin, potenziellen Konflikten möglichst vorzubeugen und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Viele Menschen wünschen sich, für den Erbfall vorausschauende Regelungen zu treffen, die ihr Vermögen sichern und spätere Auseinandersetzungen über ihren Nachlass vermeiden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle erbrechtliche Regelungen, sowohl für Privatvermögen als auch für die Unternehmensnachfolge.
Darüber hinaus beraten und begleiten wir Sie selbstverständlich auch dann, wenn ihnen Ansprüche aus einem Erbfall zustehen (Erbengemeinschaften, Pflichtteil).