Im Zentrum unserer Tätigkeit im Pharmarecht stehen Gesundheitsprodukte unterschiedlicher Art für Mensch und Tier. Das können Arzneimittel, Medizinprodukte, Software und Apps, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Futtermittel, Ergänzungsfuttermittel oder Diätetika sein.
Im Pharmarecht stehen Produkte mit Gesundheitsbezug wie Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte, Software und Apps, Diätetika, Nahrungsergänzungsmittel, Futterergänzungsmittel und Kosmetika im Zentrum.
Die Biografie eines Produktes wird geprägt durch die Idee, an wen, wie und wozu es angewendet werden kann und durch die Daten, die dies stützen. Hierdurch wird bereits die Entscheidung getroffen, ob es sich bei dem Produkt um ein Arzneimittel, Medizinprodukt, Kosmetikum oder vielleicht um ein Ergänzungsfuttermittel handelt. Damit wird auch in diesem frühen Stadium vorgegeben, ob das Produkt für die Vermarktung eine Zulassung, Registrierung oder Zertifizierung benötigt oder ob das Produkt ohne spezielle Verfahren auf den Markt gebracht werden kann. Der Rechtsrahmen, der vorgibt, wie das Produkt beworben und vertrieben werden darf, ist ebenfalls grob vorgegeben.
Unsere Kanzlei wird von Unternehmen frühzeitig in die Produktentwicklung eingebunden. Dabei lernen wir das Produkt und seine Daten, seine Stärken und Schwächen kennen. Diese Kenntnis nutzen wir für die Beratung seines Marktzugangs, die Bewerbung und den Vertrieb des Produktes, in behördlichen Verfahren und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsvereinen und Wettbewerbern.
Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen u.a. Unternehmen der pharmazeutischen Industrie (Humanarzneimittel und Tierarzneimittel), Auftragshersteller und Auftragslabore, Medizinproduktehersteller, Lebensmittelunternehmen, Forschungseinrichtungen, gesetzliche Krankenkassen, Beratungsunternehmen.