Der Gesundheitssektor ist ein komplexer, heterogener und für die Allgemeinwirtschaft bedeutender Wirtschaftszweig. In ihm bewegen sich Akteure mit stark unterschiedlichen Interessen. Zu ihnen gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Medizinproduktehersteller, Heil- und Hilfsmittelanbieter, Apotheken, Krankenkassen, private Krankenversicherer sowie Forschungseinrichtungen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung für alle Akteure im Gesundheitssektor.
Die Herausforderung für Mandantinnen und Mandanten sowie Beraterinnen und Berater besteht in der rechts- und zukunftssicheren Gestaltung aller die Berufsausübung betreffenden Verträge unter Berücksichtigung der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhausträger und Krankenkassen. Darüber hinaus vertreten wir namhafte Berufshaftpflichtversicherer bzw. deren Versicherungsnehmer in Arzthaftungsfällen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden im Zeitpunkt der Produktentwicklung eingebunden, um die Beziehungen zwischen Forschungseinrichtungen, CROs, Prüfern und Sponsoren zu regeln oder Strategien zu entwickeln, die Entwicklungskosten zu reduzieren. Kenntnisse, die wir aufgrund der frühen Beteiligung in solchen Projekten gewinnen, bringen wir aktiv in die Zulassungs- oder Zertifizierungsphase, in die Marketingberatung ebenso wie in Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern, Behörden und Einrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein.
Apotheken sind in Ihrem Versorgungshandeln an komplexe rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Dies zeigt sich nicht zuletzt im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), diversen Rabattverträgen, der Nutzenbewertung, dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, der Hilfstaxe sowie einer Vielzahl von Hilfsmittel- und Arzneilieferverträgen.
Hinzu kommt, dass Apotheken dem Risiko von Rückforderungen (Retaxationen) der Vergütung für die abgegebenen Arzneimittel seitens der Krankenkassen der GKV ausgesetzt sind.
Auch sind Apothekerinnen und Apotheker durch das stark reglementierte Berufsrecht in ihrem wirtschaftlichen Handeln eingeschränkt. Daraus ergeben sich enge Grenzen, mit wem wie kooperiert und wie für eigene Leistungen geworben werden darf.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen bei all diesen komplexen Problemstellungen als Berater und Vertreter zur Seite.