Das Vergaberecht befasst sich mit der Beschaffung von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen für öffentliche Auftraggeber. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Phasen der Vergabe mit dem Ziel, vorhandene rechtliche Spielräume zu nutzen und wirtschaftliche Vergaben zu gewährleisten.
Im Bausektor müssen die öffentlichen Auftraggeber abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten die Vorschriften für die Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren beachten. Oftmals bestimmt die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens die spätere Qualität des Planungsprozesses und damit den gesamten Erfolg des Bauvorhabens. Auch den Unternehmen, die sich auf die ausgeschriebenen Aufträge bewerben, vermitteln unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die notwendigen vergaberechtlichen Kenntnisse, um ihre Rechte durchzusetzen.
Zur erfolgreichen Umsetzung von besonderen städtebaulichen Projekten entscheidet sich die öffentliche Hand immer öfter zur Durchführung eines Planungswettbewerbs. Die vergabekonforme Durchführung eines Planungswettbewerbs erfordert eine besondere Verfahrensausgestaltung, bei der von Beginn an vergaberechtliche Anforderungen mitzudenken sind. Bei der Gestaltung und Durchführung beraten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Auslober von Planungswettbewerben vergaberechtlich von der Konzeptionierung bis zur Zuschlagserteilung.
Im Forschungs- und Wissenschaftsbereich stehen bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen häufig auch technische Fragestellungen im Mittelpunkt. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten öffentliche Auftraggeber dazu, wie mit Produktvorgaben und Schnittstellenproblematiken vergaberechtskonform umzugehen ist. Auch Strategien zur Einbeziehung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten in das Vergabeverfahren sind uns ein Anliegen.
Der Gesundheitssektor ist mittlerweile stark vergaberechtlich reguliert. Krankenhäuser, Krankenkassen oder sonstigen Einrichtungen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens müssen bei Beschaffungsvorgängen das Vergaberecht im Blick haben. Im sozialen Bereich beraten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Wohlfahrtsverbände und die öffentliche Verwaltung zu vergaberechtlichen Fragen. Für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob beispielsweise zuwendungsrechtlich die Durchführung eines Vergabeverfahrens geboten ist.
Unsere Kanzlei berät Kultureinrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen. Wir helfen einerseits bei erforderlichen Umbau-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, andererseits dabei, Planer für die Konzeptionierung von Ausstellungen zu finden und Exponate zu beschaffen.
Im Tourismussektor unterstützen wir die öffentliche Hand. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten nicht nur bei der Beschaffung von Leistungen im Bereich des Marketings, sondern auch bezüglich der Vorbereitung von Ausschreibungen zur Beauftragung von Machbarkeitsstudien.
Das Vergaberecht bietet für öffentliche Auftraggeber einige Optionen, Beschaffungen nachhaltig und sozial zu gestalten, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.