Medizinrecht

Anbieterinnen und Anbieter medizinischer Leistungserbringung bewegen sich wirtschaftlich auf einem staatlich regulierten Markt, der vor allem durch das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprägt ist. Die Beratung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie anderen Einrichtungen der medizinischen Leistungserbringung erfordert Kenntnisse im Recht des GKV-Systems, im Krankenhaus- und Gesellschaftsrecht sowie im Berufsrecht.

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Medizinische Leistungserbringung organisieren

Medizinische Leistungserbringung findet auf einem regulierten Markt und in einem engen rechtlichen Rahmen statt. Der Zugang zum System der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend limitiert. Zugleich ermöglichen verschiedene Organisations- und Kooperationsformen für Leistungserbringer eine flexible und individuelle Gestaltung auch sektorenübergreifender Zusammenarbeit. Die Herausforderung für die Beratung auf diesem Feld besteht in der rechts- und zukunftssicheren Gestaltung aller die Berufsausübung betreffenden Verträge unter Berücksichtigung der damit verbundenen Chancen und Risiken.

Unsere Kanzlei berät Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhausträger und Krankenkassen und vertritt namhafte Berufshaftpflichtversicherer oder deren Versicherungsnehmerinnen und -nehmer in Arzthaftungsfällen. Die Patientenseite vertreten wir gegen Leistungserbringer nicht.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten umfassend und bundesweit auf allen Gebieten der ambulanten und stationären Versorgung. Für ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Körperschaften sowie die Privatverrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte Bremen sind wir seit vielen Jahren als Justiziare umfassend rechtsberatend und forensisch tätig.

Auf Wunsch führen wir Beratungen, Fortbildungen und Schulungen auch bei unseren Mandanten vor Ort durch.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei …

  • der Gründung und Beendigung von örtlichen und überörtlichen
    Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften
  • der Gestaltung besonderer Formen der Berufsausübung, z.B. fachübergreifender oder überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischer Versogungszentren und von Teilberufsausübungsgemeinschaften
  • der Abgabe oder Übernahme von Praxen
  • Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Zahnärztinnen und Zahnärzten und stationären Einrichtungen einschließlich der erforderlichen ergänzenden Verträge
  • der Verteidigung gegen Haftungsansprüche

sowie in allen Fragen

  • des Berufsrechtes einschließlich Weiterbildungsangelegenheiten
  • des Zulassungs- und Vergütungsrechtes sowie des Disziplinarrechtes in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Richtgrößen-, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung)
  • des ärztlichen Arbeitsrechtes, insbesondere des Chefarztrechts,
  • des Rechtes der privaten Krankenversicherung, insbesondere bei gebührenrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang
    mit wahlärztlicher Leistungserbringung.

Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht

Claus Pfisterer
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Partner
Dr. Daniel Combé
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Notar
  • Partner
Niklas Kohmüller
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht