Anbieterinnen und Anbieter medizinischer Leistungserbringung bewegen sich wirtschaftlich auf einem staatlich regulierten Markt, der vor allem durch das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprägt ist. Die Beratung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie anderen Einrichtungen der medizinischen Leistungserbringung erfordert Kenntnisse im Recht des GKV-Systems, im Krankenhaus- und Gesellschaftsrecht sowie im Berufsrecht.
Medizinische Leistungserbringung findet auf einem regulierten Markt und in einem engen rechtlichen Rahmen statt. Der Zugang zum System der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend limitiert. Zugleich ermöglichen verschiedene Organisations- und Kooperationsformen für Leistungserbringer eine flexible und individuelle Gestaltung auch sektorenübergreifender Zusammenarbeit. Die Herausforderung für die Beratung auf diesem Feld besteht in der rechts- und zukunftssicheren Gestaltung aller die Berufsausübung betreffenden Verträge unter Berücksichtigung der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Unsere Kanzlei berät Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhausträger und Krankenkassen und vertritt namhafte Berufshaftpflichtversicherer oder deren Versicherungsnehmerinnen und -nehmer in Arzthaftungsfällen. Die Patientenseite vertreten wir gegen Leistungserbringer nicht.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten umfassend und bundesweit auf allen Gebieten der ambulanten und stationären Versorgung. Für ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Körperschaften sowie die Privatverrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte Bremen sind wir seit vielen Jahren als Justiziare umfassend rechtsberatend und forensisch tätig.
Auf Wunsch führen wir Beratungen, Fortbildungen und Schulungen auch bei unseren Mandanten vor Ort durch.