Mit sechs Fachanwältinnen und Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht deckt unsere Kanzlei den gesamten Beratungsbedarf der Baubranche ab und vertritt Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bauvertragsrecht beraten Sie vor, während und nach der Durchführung von Bauvorhaben. So zum Beispiel in der Gestaltung, Prüfung und Auslegung von Bauverträgen, bei Streitigkeiten um Mängelrechte und bei Vergütungsansprüchen.
Wir vertreten Beteiligte auf allen Ebenen des Baugeschehens bei Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten. Dabei setzen wir uns in jeder Phase des Mandats für möglichst schnelle und interessengerechte Lösungen ein. Dies gilt – ggf. auch baubegleitend – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen ebenso wie in Bauprozessen, in selbstständigen Beweisverfahren oder in Schiedsverfahren.
Die Baubranche ist komplex und anspruchsvoll. Die Vielzahl an Beteiligten, Risiken und Schnittstellen birgt eine ebenso hohe Vielzahl an Konfliktmöglichkeiten. Planende Akteure vertrauen in der Umsetzung von Projekten der langjährigen Expertise unseres Kompetenzteams im Bereich Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bereich Projektsteuerungsrecht.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und unterstützen Investoren und Bauträger beim Flächenankauf und bei der Vorbereitung der für die Bauerrichtung erforderlichen Bauverträge und ggf. Bauträgerverträge. Durch unsere langjährigen Erfahrungen können wir die erforderlichen Verträge (Kaufverträge über Immobilien, Verträge über Projektentwicklung, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Miet- und Pachtverträge) optimal ausgestalten. Unsere Kanzlei vertritt und berät im Bereich Bauträgerrecht sowohl Bauträger als auch Erwerberinnen und Erwerber von Bauträgerobjekten.
Bei der Vorbereitung und Durchführung von Immobilienprojekten bieten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. So unter anderem für die technischen Standards und Sicherheitsvorschriften für Gebäude und Baumaßnahmen sowie zu Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit, Statik und Energieeffizienz.
Dazu gehört die Klärung weiterer rechtlicher Voraussetzungen für die Realisierung von Immobilienprojekten, die Begleitung bei der Verhandlung mit Behörden sowie ggf. die Interessenvertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.