Gesellschaftsrecht

Eine interessengerechte und auf den Einzelfall abgestimmte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträgen sowie Unternehmenskaufverträgen bildet den Grundstein einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit.

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Gesellschaftsrecht

Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung beraten wir bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen gleich welcher Rechtsform. Dies betrifft sowohl Neugründungen als auch bestehende Gesellschaften, bei denen sich ein Änderungsbedarf beispielsweise aufgrund einer Neuausrichtung des Unternehmens, gesetzlicher Neuerungen oder Änderungen in der Gesellschafterstruktur ergeben kann. Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf die Beratung und Begleitung unserer Mandantinnen und Mandanten bei Unternehmenstransaktionen und bei Kaufvertragsverhandlungen. Wir erstellen und überprüfen Unternehmenskaufverträge und begleiten Umwandlungsvorgänge jedweder Art. Wir arbeiten eng mit den steuerlichen Beraterinnen und Beratern unserer Mandantinnen und Mandanten zusammen, um auch in steuerlicher Hinsicht optimale Lösungen zu erzielen.

Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis erfordern eine intensive Beratung und Begleitung der jeweiligen Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der Gesellschaft. Zum Schutz der Gesellschaft und der wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten fokussieren wir uns auf die Vorbereitung und Durchsetzung von wirtschaftlich sinnvollen und zügigen Lösungen, wodurch langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Falls im Einzelfall sinnvoll, gehört hierzu auch die Durchführung von Mediationsverfahren. Scheitern entsprechende Verhandlungen, vertreten wir Sie engagiert bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wir betreuen Sie gesellschaftsrechtlich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereinen,
  • Neu- und Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen,
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen,
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen,
  • Vermeidung der Haftung handelnder Organe,
  • Unternehmensumwandlungen und –verschmelzungen
  • Unternehmenskäufe, -verkäufe und –fusionen, Due Diligence,
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,
  • Gesellschafterauseinandersetzungen,
  • Gestaltung von Unternehmens-Nachfolgeregelungen (z. B. Vorwegnahme der Erbfolge, Errichtung von Stiftungen etc.) sowie
  • Gerichtliche Vertretung von Gesellschaften, Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie Vertretung in Schiedsverfahren.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht

Dr. Nils Bulling
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Notar
  • Partner
Thomas Morgenstern
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Kirstin Grotheer-Walter
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Notarin
  • Partnerin