Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir bei allen rechtlichen Belangen rund um die Vergabe von Bau – und Planungsleistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Durchführung von Vergabeverfahren effizient und rechtssicher zur Seite zu stehen. Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen der Bauwirtschaft sowie Planungsbüros in allen Phasen des Vergabeprozesses. Von der Erstellung rechtssicherer Vergabeunterlagen und der Begleitung von Vergabeverhandlungen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Die Vergabe von Bauprojekten ist von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für den Erfolg und die Qualität eines Bauprojektes legt.
Im öffentlichen Sektor unterliegt die Vergabe von Bauprojekten und den zugehörigen Planungsleistungen den gesetzlichen Regelungen des Vergaberechts. Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass der Vergabeprozess fair, transparent und wettbewerbsorientiert abläuft. Es legt die Verfahren und die Kriterien fest, nach denen öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge vergeben müssen.
Im Rahmen der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen können verschiedene Akteure beteiligt sein, z.B. öffentliche Auftraggeber, Bieter, Subunternehmer oder Fördermittelgeber. Jede Partei hat spezifische Rechte und Pflichten, die im Vergabeverfahren festgelegt werden und für das spätere Vertragsverhältnis verbindlich sind.
Die Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene sind komplex. Wir begleiten Sie in sämtlichen Phasen der Vergabe mit dem Ziel, vorhandene rechtliche Spielräume zu nutzen und wirtschaftliche Vergaben zu gewährleisten.