Öffentliches Baurecht

Die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Immobilienprojektes.

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Immobilienprojekten bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts an.

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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben im öffentlichen Bereich. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die den Bau, die Nutzung und die Entwicklung von Bauvorhaben betreffen.

Diese Regelungen betreffen zum Beispiel Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit, Statik und Energieeffizienz. Außerdem geht es um die Prüfung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit Bebauungsplänen und städtebaulichen Standards.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei ...

  • Realisierung von Bauprojekten
  • Fragen des Bauplanungsrechts
  • Fragen des Bauordnungsrechts
  • Erschließungsverträgen
  • städtebaulichen Verträgen
  • Widerspruchs- und Klageverfahren

Ihre Ansprechpartner im öffentlichen Baurecht

Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner