Planende Akteure vertrauen in der Umsetzung von Projekten der langjährigen Expertise unseres Kompetenzteams im Bereich Architekten- und Ingenieurrecht sowie Projektsteuerungsrecht. Wir stehen für eine ganzheitliche Beratung und zwar unabhängig von der Komplexität der Bauaufgabe.
Bauen ist ein komplexer Prozess. Die erfolgreiche Realisierung erfordert nicht nur eine kreative und schöpferische Planung, sondern die rechtliche Absicherung der an der Planung und Umsetzung Beteiligten. CASTRINGIUS steht für die regionale und überregionale Begleitung in sämtlichen Stadien der Projektplanung und -realisierung. Kern unserer Beratung ist die interessengerechte Ausgestaltung von Verträgen, um ein faires Miteinander der Vertragsparteien zu gewährleisten. Wir vertreten im Bereich der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen, insbesondere bei ergänzenden Honorarforderungen, wie beispielsweise aufgrund geänderter anrechenbarer Kosten, wiederholender Grundleistungen oder Folgen der Bauzeitverlängerung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Abwehr unberechtigter Ansprüche wegen behaupteter Planungs- und Überwachungsfehler in enger Zusammenarbeit mit den Berufshaftpflichtversicherern und in der Entwicklung von Strategien zur optimalen Prozessführung.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Justiziare für die Bremer Architektenkammer und die Bremer Ingenieurkammer lösen wir Fragen zum Berufszugang, zu Rechtsformen der freiberuflich Tätigen und antizipieren durch die Unterstützung der berufsständischen Kammern in Gesetzgebungsverfahren die zukünftige Entwicklung des für die Planenden maßgeblichen materiellen Rechts und des Berufsrechts.
Unsere Kanzlei fördert den beruflichen Nachwuchs. Wir referieren fortlaufend für die Planenden im Rahmen von Workshops und Seminaren. Darüber hinaus erfolgt durch Herrn Prof. Dr. Haug die Ausbildung der Architektinnen und Architekten sowie der Bauingenieurinnen und Bauingenieure an der Hochschule Bremen im Bereich Bau-, Planungs- und Vergaberecht.