Vergaberecht für Planungswettbewerbe

Planungswettbewerbe haben den Zweck, in den Bereichen Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur optimale Lösungen zu ermöglichen. Sie führen zur Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Baukultur. Sie fördern Innovation und zukunftsgerechtes Bauen. Unsere Kanzlei berät und begleitet die Auslober von Planungswettbewerben hinsichtlich aller rechtlichen Vorgaben.

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Vergaberecht für Planungswettbewerbe

Ein öffentlicher und transparenter Umgang mit wichtigen Bauvorhaben ist für die Architekturqualität einer Stadt von großer Bedeutung. Planungswettbewerbe spielen dabei eine herausragende Rolle. Sie gewährleisten, dass das beste Ergebnis für eine bauliche Aufgabe ermittelt wird.

Wir beraten und begleiten die Auslober von Planungswettbewerben hinsichtlich aller erforderlichen fachlichen Belange: Von der Vorbereitung der Bekanntmachung, in der die Aufgabe, die Teilnahmebedingungen, die Termine und die Preise beschrieben werden, über die Durchführung der Preisrichtersitzung, bis hin zur Zuschlagserteilung.

Ein Planungswettbewerb ist ein Verfahren, bei dem verschiedene Planer oder Planungsteams ihre Lösungsvorschläge für eine bestimmte Bauaufgabe einreichen und von einer Jury bewertet werden. Der Planungswettbewerb soll die beste Lösung für die gestalterische, funktionale, technische und wirtschaftliche Qualität eines Bauvorhabens ermitteln und die Baukultur fördern. Planungswettbewerbe werden hierzu vor allem in den Bereichen der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur angewendet.

Planungswettbewerbe können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Wird ein Planungswettbewerb in ein Vergabeverfahren eingebettet, beraten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Auslober umfassend in allen Belangen des Verfahrens. Die Regeln für Planungswettbewerbe sind in der Vergabeverordnung (VgV) und den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) festgelegt. Der Ablauf eines Planungswettbewerbs besteht aus mehreren Schritten, die wir – auch gemeinsam mit einem Ingenieurbüro interdisziplinär – begleiten.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • Strategien im Vorfeld der Durchführung von Planungswettbewerben
  • interdisziplinäre Vorbereitung, Organisation und Abwicklung von Planungswettbewerben nach Vergabeverordnung (VgV) und den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)
  • Begleitung der Projektvorstellung vor dem Landeswettbewerbsausschuss
  • Begleitung der Preisgerichtssitzung
  • Durchführung von Seminaren und Schulungen

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Vergaberecht für Planungswettbewerbe

Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Kirsten Knigge
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Vergaberecht
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Notarin
  • Partnerin