Vergaberecht für den Gesundheits- und Sozialsektor

Der gesamte Gesundheits- und Sozialsektor wird heutzutage von vergaberechtlichen Regelungen geprägt. Wir prüfen, welche vergaberechtlichen Bindungen bestehen und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Vergabeprozesses.

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Vergaberecht für den Gesundheits- und Sozialsektor

Im Gesundheitssektor hat die Einhaltung des Vergaberechts insbesondere für die gesetzlichen Krankenkassen und öffentlichen Krankenhausträger hohe Relevanz. Die tägliche Ausschreibungspraxis bringt für Vergabestellen und Bieter beachtliche Hürden mit sich.

Im sozialen Sektor ist es erforderlich, sich damit auseinander zu setzen, ob vergaberechtliche Bindungen bestehen. Die Anwendung des Vergaberechts ist im Bereich der sozialen Arbeit häufig umstritten. Eine versäumte Beachtung des Vergaberechts kann zu rechtlichen Risiken führen. Auch zuwendungsrechtlich sind Besonderheiten zu beachten. Oftmals verlangen öffentliche Fördergeber von den Wohlfahrtverbänden ihrerseits die Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen bei der Beschaffung von Bau- und Dienstleistungen.

Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts im Gesundheits- und Sozialsektor auszuloten.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • Strategien im Vorfeld öffentlicher Auftragsvergabe
  • Entwicklung von Leistungsbeschreibung und Wertungskriterien (Matrix)
  • Begleitung bei Vergabeverhandlungen
  • Geltendmachung der subjektiven Bieterrechte vor den Vergabekammern
  • Verfolgung von Schadensersatzansprüchen vor den ordentlichen Gerichten
  • Durchführung von Seminaren und Schulungen

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Vergaberecht für den Gesundheits- und Sozialsektor

Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Kirsten Knigge
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Vergaberecht
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Notarin
  • Partnerin