Thomas Morgenstern berät seit 1995 Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen insbesondere im Bereich des Immobilienrechts. Thomas Morgenstern ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht. Daneben ist Thomas Morgenstern als Notar vor allem im Immobilienrecht, im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht tätig. Vor seinem Eintritt bei CASTRINGIUS war Thomas Morgenstern Partner einer überregionalen Wirtschaftskanzlei.
Rechtsanwalt bei CASTRINGIUS
Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt in Bremen
Referendariat Oberlandesgericht Bamberg
Studium an den Universitäten Passau, Cardiff (Wales) und Würzburg