Vor, während und nach Durchführung von Bauvorhaben bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten mit zurzeit sechs Fachanwältinnen und Fachanwälten eine starke und verlässliche baurechtliche Anlaufstelle.
Die Tätigkeit unserer Kanzlei betrifft Bauverträge auf allen Ebenen der jeweiligen Bauvorhaben: Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Nachunternehmerverträge, Bauverträge mit Handwerksunternehmen, Verbraucherbauverträge, Verträge über Planungsleistungen, Bauträger- und Immobilienverträge sowie Verträge zur Projektentwicklung.
Auseinandersetzungen um Bauverträge betreffen vielfach Mängelrechte und Vergütungsforderungen aus Abschlags- bzw. Schlussrechnungen oder Streitigkeiten über Nachträge. Auch über bauliche Veränderungen, über Sicherheiten, Behinderungen und Verzögerungen sowie die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von Kündigungen kommt es vielfach zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien eines Bauvertrags, bei denen anwaltliche Unterstützung erforderlich wird. Die in den jeweiligen Bauverträgen, im BGB bzw. in der VOB/B hierzu enthaltenen Regelungen führen oftmals nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Lösungen setzen dann die Kenntnis der umfangreichen baurechtlichen Rechtsprechung voraus. Dies gilt vor allem bei Fragen, die die Wirksamkeit von VOB/B-Regelungen oder andere besonders kontroverse Themen betreffen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns in jeder Phase der Auseinandersetzung für schnelle und interessengerechte Lösungen ein. Soweit möglich versuchen wir, langwierige Bauprozesse zu vermeiden oder diese innerhalb absehbarer Zeit – ggf. auch gütlich – zu beenden.