Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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Die Welt des Arbeitsrechts

Wir sind auf die Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen spezialisiert, die auf die konkreten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind. Die Verwendung entsprechend maßgeschneiderter Vertragsbedingungen ist für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine wichtige Möglichkeit, die vor Arbeitsgerichten schwierige Ausgangsposition zu verbessern und auf diese Weise die eigenen Handlungsspielräume zu erweitern.

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, stimmen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ihnen nach ausführlicher Analyse des konkreten Sachverhaltes und realistischer Bewertung der juristischen Erfolgschancen das zu erreichende Ziel sowie das Vorgehen ab.

Häufig besteht – insbesondere bei unklaren Erfolgsaussichten – ein Interesse an der Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits. Um eine bestmögliche und zügige Einigung zu erreichen, nehmen wir gegebenenfalls frühzeitig Verhandlungen mit der Gegenseite auf. Auf Basis unserer in täglichen Verhandlungen gewonnenen Erfahrungen können Auseinandersetzungen häufig erfolgreich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, noch bevor ein Gerichtsverfahren anhängig gemacht wurde beziehungsweise bevor ein Gerichtstermin stattgefunden hat.

Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie engagiert vor dem Arbeitsgericht und setzen möglichst optimal Ihre Ansprüche durch.

Im Bereich Arbeitsrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung in allen Fragen der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen,
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren,
  • Ausarbeitung von Einzel- und Musterarbeitsverträgen sowie Geschäftsführeranstellungsverträgen,
  • Beratung bei der Entwicklung und Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und modernen Vergütungssystemen,
  • Beratung bei Personalabbaumaßnahmen,
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und Unternehmenskäufen, Durchführung von Due Diligence Prüfungen,
  • Vertretung in Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen einschließlich der Teilnahme an Einigungsstellenverfahren,
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Reorganisationsmaßnahmen,
  • Durchführung behördlicher Verfahren, z. B. vor dem Integrationsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt,
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Schulungen.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Dr. Nils Bulling
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Notar
  • Partner
Nele Hunke-Renken
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht