Im Kultur- und Tourismussektor können Bindungen an das Vergaberecht bestehen. Insbesondere sofern ein öffentlicher Auftraggeber im kulturellen Bereich tätig werden möchte oder eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden soll, greift oftmals das Vergaberecht ein.
Unsere Kanzlei berät Kultureinrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen. Wir helfen einerseits bei erforderlichen Umbau-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, andererseits dabei, Planer für die Konzeptionierung von Ausstellungen zu finden und Exponate zu beschaffen.
Im Tourismussektor unterstützen wir die öffentliche Hand. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten nicht nur bei der Beschaffung von Leistungen im Bereich des Marketings, sondern auch bezüglich der Vorbereitung von Ausschreibungen zur Beauftragung von Machbarkeitsstudien.
Das Vergaberecht bietet für öffentliche Auftraggeber einige Optionen, Beschaffungen nachhaltig und sozial zu gestalten, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.