Vergaberecht für den Kultur- und Tourismussektor

Im Kultur- und Tourismussektor können Bindungen an das Vergaberecht bestehen. Insbesondere sofern ein öffentlicher Auftraggeber im kulturellen Bereich tätig werden möchte oder eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden soll, greift oftmals das Vergaberecht ein.

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Vergaberecht für den Kultur- und Tourismussektor

Unsere Kanzlei berät Kultureinrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen. Wir helfen einerseits bei erforderlichen Umbau-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, andererseits dabei, Planer für die Konzeptionierung von Ausstellungen zu finden und Exponate zu beschaffen.

Im Tourismussektor unterstützen wir die öffentliche Hand. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten nicht nur bei der Beschaffung von Leistungen im Bereich des Marketings, sondern auch bezüglich der Vorbereitung von Ausschreibungen zur Beauftragung von Machbarkeitsstudien.

Das Vergaberecht bietet für öffentliche Auftraggeber einige Optionen, Beschaffungen nachhaltig und sozial zu gestalten, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • Strategien im Vorfeld öffentlicher Auftragsvergabe
  • Entwicklung von Leistungsbeschreibung und Wertungskriterien (Matrix)
  • Begleitung bei Vergabeverhandlungen
  • Geltendmachung der subjektiven Bieterrechte vor den Vergabekammern
  • Verfolgung von Schadensersatzansprüchen vor den ordentlichen Gerichten
  • Durchführung von Seminaren und Schulungen

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Vergaberecht für den Kultur- und Tourismussektor

Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner
Dr. Kirsten Knigge
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Vergaberecht
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Notarin
  • Partnerin