Apotheken bewegen sich wirtschaftlich auf einem staatlich regulierten Markt, der vor allem durch das System der GKV geprägt ist. Die Beratung von Apotheken erfordert Kenntnisse im Recht des GKV-Systems, im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie im Berufsrecht.
Apotheken bewegen sich auf einem Markt, der vor allem durch das GKV-System geprägt ist. Die pharmazeutische Verantwortung der Apotheken zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung steht mitunter in einem Spannungsverhältnis zu den ökonomischen Rahmenbedingen und Sparzwängen im GKV-System. Apotheken sind in Ihrem Versorgungshandeln an komplexe rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Dies zeigt sich nicht zuletzt im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), diversen Rabattverträgen, der Nutzenbewertung, dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, der Hilfstaxe sowie einer Vielzahl von Hilfsmittel- und Arzneilieferverträgen.
Hinzu kommt, dass Apotheken dem Risiko von Rückforderungen des Entgeltes für die abgegebenen Arzneimittel von den Kassen der GKV ausgesetzt sind, da aufgrund komplexer Abgabebestimmungen Fehler passieren können, die möglicherweise Retaxationen nach sich ziehen.
Die Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken sind auch Kaufleute und tragen in wirtschaftlicher Hinsicht Verantwortung für ihre Apotheke und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Apotheken müssen im Wettbewerb mit anderen Apotheken bestehen und dabei das Berufs-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht beachten.
Unsere Kanzlei berät Apotheken umfassend sowohl in Fragen der Auseinandersetzung mit Kassen als auch in Fragen der Werbung, des Wettbewerbs und der Berufspflichten im Übrigen. Wir unterstützen Apotheken in Pacht- und Mietfragen, beim Kauf und Verkauf von Apotheken sowie in allen arbeits- und handelsrechtlichen Angelegenheiten. Frau Rechtsanwältin Burgdorf ist Justiziarin der Apothekerkammer Bremen, Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Schneider ist Justiziar der Apothekerkammer Hamburg und des Bremer Apothekerverbandes.