Dr. Daniel Combé berät seit 2006 sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Er ist seit 2009 Fachanwalt für Medizinrecht und vertritt die Interessen von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhausträgern in allen medizinrechtlichen Bereichen, insbesondere bei der Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen sowie bei Haftpflichtfällen.
Herr Dr. Combé berät und vertritt Mandanten zudem in allen erbrechtlichen Angelegenheiten einschließlich Testamentsgestaltung. Er ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV).
Darüber hinaus ist er Notar mit Amtssitz in Bremen, insbesondere im Erbrecht und im Bereich gesundheitsbezogene Regelungen.
Dr. Daniel Combé ist
Notar
Fachanwalt für Medizinrecht
Promotion zum Dr. jur. an der Universität Augsburg bei Prof. Dr. Henning Rosenau.
Rechtsanwalt bei CASTRINGIUS
Referendariat beim OLG Celle
Mitarbeit als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht sowie Medizinrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Ludwig Schreiber an der Georg-August-Universität Göttingen
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen