Die Herstellung von Human- und Tierarzneimitteln ist vielfältigen Regeln unterworfen. Neben den zivilrechtlichen Herstellungs- und Lieferverträgen verlangen § 9 AMWHV für Humanarzneimittel und Art 43 Abs. 1 DurchführungsVO 2025/2091/EU für Tierarzneimittel, dass für jedweden Herstellungsschritt, der ausgelagert wird, ein schriftlilcher Vertrag zwischen Auftraggeberin und Auftragehmerin geschlossen werden muss (Verantwortungsabgrenzungsverträge – VaV).
Häufig arbeiten der Vertrieb oder die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens nicht mit QA-Abteilungen bei Vertragsprojekten zusammen. Das führt dazu, dass VaV, aber auch andere Vereinbarungen wie Geheimhaltungsvereinbarungen und zivilrechtliche Veträge nicht juristisch begleitet werden.
Dieser Workshop, der am 12.10.2027 in Unna in Präsenz und online von PTS veranstaltet wird und bei dem Dr. Ingo Schneider referiert, wendet sich an Nichtjursitinnen, die in der pharmazeutischen Industrie tätig sind und an Verträgen mitwirken.
Näheres zu den Inhalten, Anmeldung etc. können Sie der verlinkten Seite des Veranstalters entnehmen.